Jede vorgetragene Evidenz hätte dafür gesprochen, die Maskenpflicht für die Grundschüler an sich zum Unrecht zu erklären. Doch das Oberverwaltungsgericht von Schleswig-Holstein wollte davon nichts hören. Mein Kollege Daniel Funk hat diesen Vorgang in seinem neusten Beitrag treffend dargestellt.
Aus rein formalen Gründen nur hat das Gericht die damalige Verordnung für illegitim erklärt: Die Frist, innerhalb derer sie zunächst gegolten hatte, war abgelaufen gewesen. Am Inhalt selbst hingegen gäbe es nichts zu mäkeln. Man habe damit «das Leben und die körperliche Unversehrtheit» der Schüler «zu schützen» versucht und auch keinen «Einschätzungsspielraum überschritten», wie der Bruder des klagenden Rechtsanwalts Sven Lausen, Tom Lausen, in seiner Meldung auf Telegram die Begründungen umschreibt. Ohnehin gebe es laut Gericht «keine Anhaltspunkte» für «allgemein negative gesundheitliche Folgen» des Maskentragens.
Doch eben diese «Anhaltspunkte» habe der anerkannte Statistiker Tom Lausen in der Verhandlung geliefert. Allein, sie sind samt und sonders übergangen worden. Laut Akten habe es sich bei der Verordnung vielmehr «um die Umsetzung zutreffender politischer Setzungen» gehandelt. − Vorgabe ist also gleich Recht.
Wo eine solche Haltung in der Bibel steht? Zum Beispiel in dem Jesuswort aus Matthäus 13:
«Mit den Ohren werdet ihr hören und werdet nicht verstehen; und mit sehenden Augen werdet ihr sehen und werdet nicht erkennen. Denn das Herz dieses Volkes ist verfettet, und mit ihren Ohren hören sie schwer, und ihre Augen haben sie geschlossen, auf dass sie nicht mit den Augen sehen und mit den Ohren hören und mit dem Herzen verstehen und sich bekehren, dass ich sie heile.»
Aufschlussreich für uns ist auch dieser kleine Nachsatz: «auf dass sie nicht (…) sich bekehren, dass ich sie heile». Was im engeren Zusammenhang die Hinwendung zu Jesus wäre, ist im weiteren säkularen Sinne die zur Wahrhaftigkeit an sich. Jene vorgetragenen, wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse sich zu Ohren und zu Herzen gehen lassen, das würde ja bedeuten, den eigenen bisherigen Standpunkt aufgeben und in ein Licht treten.
Dieser Preis war den Richtern zu hoch. Zuviel Karriere, zuviel Ansehen von oben her, zuviel Selbstgerechtigkeit stehen wohl noch im Wege. Heraus kommt dabei ein «tolles (Juristen-)Volk, das keinen Verstand hat, die da Augen haben und sehen nicht, Ohren haben und hören nicht» (Jeremia 5,21); kurz gesagt, «ein Haus des Widerspruchs», wie der andere Prophet klagt (Hesekiel 12,2). Bei Jesaja wiederum klingt das so:
«Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die aus Finsternis Licht und aus Licht Finsternis machen.»
Die Schnoddrigkeit, mit der solche Richter Unrecht an den Schwächsten billigen, ist ihr eigenes Urteil. Die formale Argumentation zugunsten der Kläger mag ihre Gewissen zunächst beschwichtigt haben; explizit billigen tun sie aber weiterhin jene menschenverachtenden Zwangsmaßnahmen − und «die Presse» samt ihrer staatsgläubigen Leser jubelt. − Alles schon dagewesen:
«Die Propheten weissagen Lüge, und die Priester lehren auf eigene Faust, und mein Volk hat’s gern so. Aber was werdet ihr tun, wenn’s damit ein Ende hat?» Jeremia 5,31
Der Nachsatz wiederum: «Aber was werdet ihr tun, wenn’s damit ein Ende hat?»
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Wort zum Sonntag vom 23. März 2025: Hören statt herrschen
Lothar Mack war als Gemeindepfarrer und bei verschiedenen Hilfswerken und Redaktionen tätig. Sein kritischer Blick auf Kirche und Zeitgeschehen hat ihn in die Selbständigkeit geführt. Er sammelt und ermutigt Gleichgesinnte über Artikel und Begegnungen und ruft in Gottesdiensten und an Kundgebungen zu eigenständigem gläubigem Denken auf. Sein Telegram-Kanal lautet StimmeundWort.
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